Auf geht’s!

Nach mehr als einem Jahr Homeoffice freuen wir uns darüber, Sie in unseren neuen Räumen in der Merkurstraße 21 in Fürth begrüßen zu dürfen!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Xchange Language Services GmbH & Co. KG
www.xchange-services.de
Metropolregion Nürnberg
E-Mail: info@xchange-services.de
Merkurstraße 21
90763 Fürth
Tel.: +49 (0)911 / 950 990 10
Fax: +49 (0)911 / 950 990 11

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Xchange Language Services GmbH & Co. KG und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB des Auftraggebers sind für die Xchange Language Services GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn diese (im Folgenden Auftragnehmer genannt) sie ausdrücklich anerkannt hat. Die AGB des Auftragnehmers werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, somit auch für künftige Geschäfte.

2. Auftragserteilung und Lieferfristen:

Der Kunde erteilt die Aufträge i.d.R. schriftlich in elektronischer Form. Telefonische und auch sonstige formlose Aufträge werden ebenfalls angenommen und schriftlich in elektronischer Form vom Auftragnehmer bestätigt. Probleme, die sich möglicherweise hieraus ergeben können, gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Grundsätzlich gilt: Ein Auftrag gilt nur als erteilt und vom Auftragnehmer angenommen, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

Lieferfristen (Übersetzungs-/Korrektur-/Editing-Aufträge) werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das übersetzte/korrigierte/editierte Dokument nachweisbar (Absendeprotokoll) an den Kunden übermittelt wurde.

3. Umfang des Auftrags

Alle Aufträge (Übersetzungs-, Korrektur-, Dolmetsch-, Sprecheraufträge, Sprachentrainings) werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Xchange Language Services GmbH & Co. KG behält sich vor, sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter zu bedienen.

3.1. Übersetzungsaufträge

Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3.2. Korrektur- und Editing-Aufträge

Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung des korrigierten bzw.

editierten Dokumentes.

3.3. Dolmetscheraufträge

Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorab eingeholter Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesondert vertraglich festgehaltenen Regelung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

3.4. Sprecheraufträge (Sprachaufnahmen)

Der Sprecher ist verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Die Urheberrechte der Sprachaufnahme bleiben vorbehalten.

4. Ersatz (Dolmetscher- und Sprecheraufträge)

Sollte der von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG eingeplante Dolmetscher/Sprecher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so hat die Xchange Services GmbH & Co. KG nach besten Kräften und soweit dem Unternehmen dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass ein adäquater Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

5.1. Übersetzungs-, Korrektur- und Editing-Aufträge

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten (äußere Form der Übersetzung, Druckreife, interne/externe Verwendung, Anzahl der Ausfertigungen/Beglaubigungen). Ist das übersetzte/korrigierte/editierte Dokument für den Druck bestimmt, kann der Auftraggeber die Möglichkeit nutzen, dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Übersetzung/Korrektur/zum Editieren des Dokumentes notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Bedeutung von Abkürzungen usw.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5.2. Dolmetscher- und Sprecheraufträge

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscher-/Sprecherauftrags zu unterrichten. Erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen werden nach Absprache ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung des Dolmetscher-/Sprecherauftrages notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Dolmetschen: Niederschriften von Reden, Präsentationen, Glossare usw.; Sprecherauftrag: zu vertonender Text). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

6. Mängelbeseitigung (Übersetzungs-/Korrektur-/Editing-Aufträge)

Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, im übersetzten/korrigierten/editierten Text enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Das übersetzte/korrigierte/editierte Dokument gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel (z. B. fehlende Textpassagen) nicht innerhalb von 5 Werktagen, versteckte Mängel (z. B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation) nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7. Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Bei Dolmetscher- und Sprecheraufträgen ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, anderweitige Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse entstehen.

8. Haftung des Auftraggebers

8.1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

8.2. Absage

8.2.1. Übersetzungs-/Korrektur-/Editing-Aufträge

Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienstleistungen des Auftragnehmers werden dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die veranschlagten Übersetzungs-/Korrektur-/Editing-Kosten komplett in Rechnung zu stellen, wenn der Auftragnehmer einen anderen Auftrag im gleichen Zeitraum ablehnen oder anderweitig vergeben musste und dadurch einen Einnahmeausfall zu verzeichnen hat.

8.2.2. Dolmetscher-/Sprecheraufträge

Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienstleistungen des Auftragnehmers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie der Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Auftragnehmer für den Termin des gekündigten Vertrags einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar des gekündigten Auftrags in Abzug bringen.

9. Berufsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Sämtliche bei der Ausführung des Auftrags bekannt werdenden Informationen werden vom Auftragnehmer streng vertraulich behandelt und es wird von ihm kein Nutzen daraus gezogen.

10. Vergütung

Die Vergütung ist sofort ohne Abzug nach Zugang der Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

10.1. Übersetzungsaufträge

Die Vergütung erfolgt bei Übersetzungsaufträgen i.d.R. auf Basis der Wortzahl des Ausgangstextes (Ausnahmen: elektronisch nicht auszählbare/auf Schriftzeichen basierende Dokumente) und gemäß dem vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebot. Bei elektronisch nicht auszählbaren/auf Schriftzeichen basierenden Dokumenten stellt das Angebot nur einen Schätzwert dar und kann vom tatsächlichen Abrechnungsbetrag abweichen. Sollte sich in diesem Fall bei Fertigstellung des Auftrags herausstellen, dass der Abrechnungsbetrag um mehr als 10 % nach oben abweicht, wird der Auftraggeber umgehend informiert.

10.2. Korrektur-/Editing-Aufträge

Die Vergütung von Korrektur- und Editing-Aufträgen erfolgt wahlweise auf Basis der Wortzahl des zu bearbeitenden Textes oder auf Stundenbasis. Wünscht der Auftraggeber bei Auftragsvergabe die Abrechnung auf Stundenbasis, stellt das Angebot nur einen Schätzwert dar und kann vom tatsächlichen Abrechnungsbetrag abweichen. Sollte sich in diesem Fall bei Fertigstellung des Auftrags herausstellen, dass der Abrechnungsbetrag um mehr als 10 % nach oben abweicht, wird der Auftraggeber umgehend informiert.

10.3. Dolmetscheraufträge

Die Vergütung von Dolmetscheraufträgen erfolgt auf Basis des im Angebot unterbreiteten Honorars. Neben dem vereinbarten Honorar hat der Auftragnehmer zudem Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Spesen (Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten), die dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, dass diese vom Auftraggeber direkt vor Ort übernommen werden.

10.4. Sprecheraufträge

Die Vergütung von Sprecheraufträgen erfolgt i.d.R. auf Basis des im Angebot angegebenen Stundensatzes. Die im Angebot veranschlagte Zeit stellt nur einen Schätzwert dar, der tatsächliche Abrechnungsbetrag kann somit vom Kostenvoranschlag abweichen. Sollte sich bei Abschluss des Auftrags herausstellen, dass der Abrechnungsbetrag um mehr als 10 % nach oben abweicht, wird der Auftraggeber umgehend informiert.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (Übersetzungsaufträge)

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor.

12. Anwendbares Recht

Für den jeweiligen Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

13. Besondere Vereinbarungen zu Schulungen und Sprachentrainings:

Schulungsformate

Alle Schulungen & Trainings werden von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG entsprechend der Wünsche und Vorgaben des Kunden konzipiert und organisiert.7

Standardkurse allgemein

Mindestens 1 Unterrichtsstunde pro Woche. Kursdauer: mindestens 40 Stunden.

Standard-Intensivkurse

Unterrichtseinheiten: Mindestdauer 4 x 60 min. pro Unterrichtseinheit, abzüglich zwei 10-minütige Pausen. Kursdauer: mindestens 20 Zeitstunden.

Tagesseminare

Für Kurse mit einer Länge von 6 Stunden oder mehr pro Tag ist eine zusätzliche Mittagspause vorgesehen. Wenn die Kurse in den Räumen der Xchange Language Services GmbH & Co. KG durchgeführt werden, kann das Mittagessen auf Wunsch des Kunden von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG organisiert werden. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Sonderkurse

Sonderkurse mit kundenspezifischer Kurslänge und –dauer sind jederzeit möglich.

Teilnehmerzahl

Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart, beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs 8 Personen.

Zielsetzungsgespräche

Neben unserem Einstufungstest zur Ermittlung des Kenntnisstandes der Teilnehmer sowie deren Einstufung im Rahmen unseres Kursangebotes empfehlen wir in vielen Fällen ein zusätzliches persönliches Zielsetzungsgespräch (Kosten auf Anfrage).

Schulungsort

Schulungsräume bei der Xchange Language Services GmbH & Co. KG

Die Xchange Language Services GmbH & Co. KG bietet in ihren Räumen Erfrischungen, Sozialräume und ggf. auch Zugang zu Telefon, Fax, usw. Die Schulungsräume selbst sind mit allen notwendigen Gegenständen und technischen Anlagen für eine erfolgreiche Durchführung der Kurse ausgestattet.

Schulungsräume beim Kunden.

Der Kunde stellt geeignete Räume mit allen erforderlichen Gegenständen und technischen Anlagen zur Verfügung, die unsere Trainer für eine erfolgreiche Durchführung der Kurse benötigen (Beispiele: Tafel, Flipchart mit Papier, Marker-Stifte, elektrische Anschlüsse, ggf. Overhead-Projektoren).

Anfahrtskosten

Für Kurse, die in den Schulungsräumen des Kunden durchgeführt werden, wird eine zusätzliche Kostenpauschale für die Reisekosten und Spesen des Trainers erhoben.

Kursmaterialien

Die Kursmaterialien in Form handelsüblicher Lehrbücher werden für jeden Teilnehmer eines Kurses vor Kursbeginn von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG organisiert. Bei Bedarf kommen von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG entwickelte Kursprogramme zum Einsatz. Kursmaterialien bzw. Kursprogramme werden zusätzlich zu den Kurskosten in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vorab über die zu erwartenden Kosten informiert. Sollten im Laufe eines Kurses weitere Materialien erforderlich sein, werden diese nur nach Absprache und Genehmigung durch den Kunden von der Xchange Language Services GmbH & Co. KG organisiert.

Zertifikate

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Kurses ein Kurszertifikat, in dem seine Teilnahme am Kurs bestätigt wird und die behandelten Inhalte aufgeführt sind. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 70% der durchgeführten Unterrichtsstunden.

Bestätigung des Kenntnisstandes

Sofern der Kunde eine Bestätigung seines Kenntnisstandes wünscht, ist eine zusätzliche kostenpflichtige Prüfung durchzuführen.

Kursgebühren

Unsere Kursgebühren verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Absagen/Stornierung von Kursen oder Unterrichtseinheiten

Die Stornierungsfrist wird im Auftrag vereinbart. Die Stornierung eines vollständigen Intensivkurses durch den Kunden vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit unterliegt folgenden Bedingungen:

- > 30 Tage: 25 % der vereinbarten Kosten.

- 30 – 15 Tage: 50 % der vereinbarten Kosten.

- < 15 Tage: 100 % der vereinbarten Kosten.

Tagesseminare, Sonderkurse und sonstige kundenspezifische Schulungen.

Die Stornierungsfrist wird im Auftrag vereinbart.

Stornierung einer laufenden Schulung

Nach Kursbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wenn ein Kunde eine Schulung beginnt und dann nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abschließt, werden die gesamten Schulungskosten in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind mit der Xchange Language Services GmbH & Co. KG getroffene Sondervereinbarungen.

Pünktlichkeit

Wenn mindestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Unterrichtstermin keiner der Teilnehmer erschienen ist, kann der Trainer der Xchange Language Services GmbH & Co. KG den Schulungsort verlassen. Die betreffende Unterrichtseinheit (einschließlich Reisekosten und sonstige Spesen) wird regulär in Rechnung gestellt.

Absage bzw. Stornierung von Kursen durch die Xchange Language Services GmbH & Co. KG

Die Xchange Language Services GmbH & Co. KG versucht nach besten Kräften, den Kunden von der Stornierung oder Absage einer Unterrichtseinheit rechtzeitig vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. In allen Fällen, in denen dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist, übernimmt die Xchange Language Services GmbH & Co. KG keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Wenn ein Trainer nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Kursbeginn erschienen ist, können die Teilnehmer den Schulungsort verlassen. Die betreffende Unterrichtseinheit wird nicht in Rechnung gestellt. Sofern die Teilnehmer einverstanden sind, die Unterrichtseinheit nach dem verspäteten Eintreffen des Trainers dennoch aufzunehmen, wird die versäumte Zeit nach Wahl der Teilnehmer bzw. des Kunden entweder gutgeschrieben oder nachgeholt. Unterrichtseinheiten, die aufgrund des verspäteten Eintreffens bzw. Nichterscheinens des Trainers abgesagt werden müssen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Vertragsdauer

Alle Kurse und Schulungen müssen innerhalb einer vereinbarten Vertragsdauer abgeschlossen werden. Sollte dies aufgrund wiederholter Absagen oder Verspätungen seitens des Kunden nicht möglich sein, behält sich die Xchange Language Services GmbH & Co. KG das Recht vor, alle restlichen Unterrichtseinheiten als nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtseinheiten regulär in Rechnung zu stellen.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Xchange Language Services GmbH & Co. KG sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

Stand 17.06.2013

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